Krieg gegen die Zivilbevölkerung ist schändlich und muss scharf verurteilt werden. Jeden Tag sehen wir die gleichen grausamen Bilder: Millionen ukrainischer Haushalte bei klirrender Kälte ohne Strom!

Kriegsführung gegen die Zivilbevölkerung ist allerdings kein Alleinstellungsmerkmal Russlands. Die NATO hat sich in der Vergangenheit nicht besser verhalten.

Gehen wir zurück ins Jahr 1999. Beim Kosovo-Krieg beteiligt sich Deutschland erstmals wieder an einem Angriffskrieg, der – da gibt es keine Diskussion – völkerrechtswidrig war. In den ersten 78 Tagen flog die NATO mit Unterstützung deutscher Jagdbomber 35.000 Lufteinsätze gegen Rest-Jugolawien. Zuerst ging es gegen militärische Ziele. Als die pulverisiert waren, richteten sich die Angriffe auf die jugoslawische Infrastruktur – Straßen, Brücken, Strom- und Wasserversorgung. Es ging expressis verbis darum, die Zivilbevölkerung zu demoralisieren und die Regierung zur Kapitulation zu zwingen.

“Humanitär“ war an diesem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der NATO nichts. Die Kriegsverbrechen des Westens sind bis heute nicht aufgearbeitet. Eine juristische Verfolgung hat es nie gegeben und wird es auch nicht geben. Den Deutschen wurde damals erklärt, dass es sich hier nur um einen unvermeidlichen „Kollateralschaden“ handelt.

Eine Kriegsführung, die auf die Zerstörung der zivilen Infrastruktur abzielt, ist „ohne wenn und aber“ immer zu kritisieren; egal ob es sich um die „guten“ Bomben der NATO oder die „bösen“ Bomben Russlands handelt.

Es wäre wünschenswert, wenn sich diese Erkenntnis auch bis zur Regierung in Berlin und den Kommentatoren in den deutschen Medien herumsprechen würde.

Die Russen sagen, sie wollen mit ihrer Kriegsführung die Ukraine zwingen, einem Friedensvertrag zuzustimmen. Exakt so hat auch die NATO 1999 ihre Kriegsführung gegen die jugoslawische Zivilbevölkerung begründet.

Es gibt keine doppelten Standards. Beide Male war und ist es zynisch und falsch!