Das BVerfG (1 BvR 2428/20) hat endlich klargestellt: Gegendemonstrationen, die andere Versammlungen verhindern sollen, haben nichts mit Versammlungsfreiheit zu tun. Das BVerfG hat damit ausgesprochen, was längst überfällig war: Wer Versammlungen blockiert, betreibt keinen demokratischen Protest, sondern versucht bewusst, politische Willensbildung zu unterbinden. Solche Aktionen sind kein Beitrag zur Demokratie sondern ein unmittelbarer Angriff auf sie. Für solche Angriffe, so das BVerfG, gibt es keinerlei grundrechtliche Deckung.
Das heißt, der Staat muss sicherstellen, dass demokratische Willensbildung – dazu gehört auch ein AfD-Parteitag! – ohne Einschüchterung und ohne Störung stattfinden kann.
Das Bündnis “Unsere Demokratie“ hat in den letzten Novembertagen 2025 mehr als 30.000 Demonstranten nach Gießen gekarrt, um die AfD daran zu hindern, ihre Jugendorganisation „Generation Deutschland“ in einer öffentlichen Versammlung neu zu gründen. Die Szenen die sich hier abgespielt haben hat Gießen seit den dreißiger Jahren, als SA-Schlägertrupps Andersdenkende beschimpften, bedrängten und belagerten, nicht mehr erlebt.
Damals war es eine Partei, heute ist es ein „breites Bündnis“ aller „demokratischen“ Parteien, das die Demokratie in unserem Land zu Grabe trägt.
Damals griffen Demokratiefeinde nach der Macht, heute sind sie bereits an der Macht.
